Beitragsordnung ganz einfach:
(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag soll 1% des Nettolohns betragen (eigene Einschätzung).
(2) Mitglieder, deren Einkommen die Zahlung von Einkommensteuer erfordert und ermöglicht, sollen jedoch mindestens 14,50 EUR Beitrag zahlen. In Fällen sozialer Härte kann der Beitrag auf begründeten Antrag durch Billigung der Kreiskassier*in gemindert werden.
(3) Der Beitrag für Studierende und Schüler*innen beträgt 5,50 EUR.
Wer es genauer wissen will, kann sie nachfolgend herunterladen.
Vom 29. Bis 30. Mai kommen wir zum IM/PULS – Forum für Zukunft im smartvillage Berlin zusammen. Gemeinsam wollen wir die zentralen Fragen [...]
Am 22. März 2026 wählt Rheinland-Pfalz einen neuen Landtag. Für uns ist klar: Wir schützen, was uns schützt. Nur GRÜNE sorgen für eine für alle [...]
Über 25 Unternehmen aus verschiedenen Branchen richten einen klaren Appell an die Bundesregierung: Der Ausbau der Erneuerbaren Energien darf [...]