Menü
Beitragsordnung ganz einfach:
(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag soll 1% des Nettolohns betragen (eigene Einschätzung).
(2) Mitglieder, deren Einkommen die Zahlung von Einkommensteuer erfordert und ermöglicht, sollen jedoch mindestens 14,50 EUR Beitrag zahlen. In Fällen sozialer Härte kann der Beitrag auf begründeten Antrag durch Billigung der Kreiskassier*in gemindert werden.
(3) Der Beitrag für Studierende und Schüler*innen beträgt 5,50 EUR.
Wer es genauer wissen will, kann sie nachfolgend herunterladen.
Als Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns vorgenommen, die europäischste Opposition zu sein, die es in der Bundespolitik je gab. Angesichts sich [...]
Wenn die Waschmaschine kaputtgeht, der Kühlschrank leer ist, die Kinder zur Schule müssen und die Eltern von heute auf morgen gepflegt werden [...]
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]