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Beitragsordnung ganz einfach:
(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag soll 1% des Nettolohns betragen (eigene Einschätzung).
(2) Mitglieder, deren Einkommen die Zahlung von Einkommensteuer erfordert und ermöglicht, sollen jedoch mindestens 14,50 EUR Beitrag zahlen. In Fällen sozialer Härte kann der Beitrag auf begründeten Antrag durch Billigung der Kreiskassier*in gemindert werden.
(3) Der Beitrag für Studierende und Schüler*innen beträgt 5,50 EUR.
Wer es genauer wissen will, kann sie nachfolgend herunterladen.
Von Franziska Brantner und Sven Giegold
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