Kreismitgliederversammlung

Die Kreismitgliederversammlung (KMV) ist oberstes Organ des Kreisverbands. Sie findet in der Regel alle zwei bis drei Monate, mindestens jedoch einmal jährlich statt.

Sie legt die politischen Grundlinien des Kreisverbands fest, kontrolliert die Arbeit des Kreisvorstands und trifft grundlegende personelle, politische und finanzielle Entscheidungen. Dazu gehören unter anderem die Wahl des Kreisvorstands, die Bestimmung von Delegierten für Parteitage sowie Beschlüsse über den Haushalt. Darüber hinaus kann die KMV über alle Angelegenheiten entscheiden, die in die Zuständigkeit des Kreisverbands fallen und nicht durch Satzung des Kreisverbands oder Gesetz anderen Organen zugewiesen sind. 

Jedes Mitglied des Kreisverbands hat Anwesenheits-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht.

Auf den Kreismitgliederversammlungen werden aktuelle politische Entwicklungen diskutiert, Anträge beraten und beschlossen sowie Berichte aus der Arbeit des Kreisverbands vorgestellt. Gleichzeitig bieten sie Raum für Austausch, Beteiligung und die Entwicklung neuer Ideen.

Auch interessierte Nicht-Mitglieder sind als Gäste herzlich willkommen.

Mitglieder werden fristgerecht schriftlich eingeladen. Zusätzlich informieren wir rechtzeitig über unseren Newsletter, den Terminkalender auf unserer Website sowie unsere Social-Media-Kanäle über die nächste Kreismitgliederversammlung.