Die Kreismitgliederversammlung (KMV) ist oberstes Organ des Kreisverbandes. Sie bestimmt die Grundzüge der Politik des Kreisverbandes, kontrolliert die Arbeit des Kreisvorstands und kann per Beschluss über alle in die Zuständigkeit des Kreisverbands fallenden Angelegenheiten entscheiden, für die nach Satzung des Kreisverbands oder Gesetz keine anderen Organe bestimmt sind. Jedes Mitglied des Kreisverbands hat Anwesenheits-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht.
Auf einer Kreismitgliederversammlung wird zum Beispiel:
Die Kreismitgliederversammlung ist außerdem eine gute Gelegenheit, andere Mitglieder kennenzulernen, sich auszutauschen und eigene Ideen einzubringen. Auch interessierte Nicht-Mitglieder sind jederzeit herzlich willkommen.
Mitglieder werden schriftlich eingeladen. Zusätzlich kündigen wir den Termin der nächsten Kreismitgliederversammlung immer rechtzeitig in unserem Newsletter, in unserem Terminkalender auf der Startseite unserer Website sowie auf unseren Social-Media-Kanälen an.
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