
13.01.22 –
Die Kreisschiedskommission Tübingen hat das Parteiordnungsverfahren gegen Boris Palmer am 13. Januar an das Landesschiedsgericht von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg übergeben. Die Verfahrensbeteiligten wurden darüber bereits informiert. Die Kreisschiedskommission Tübingen stellt nach dem Rücktritt eines Mitglieds fest, dass die Kommission nicht mehr ordnungsgemäß entsprechend der Satzung besetzt ist. Das Parteiordnungsverfahren gegen Boris Palmer kann daher in der bestehenden Konstellation in der Kreisschiedskommission Tübingen nicht weitergeführt werden. (zur Pressemitteilung)
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