Menü
13.01.22 –
Die Kreisschiedskommission Tübingen hat das Parteiordnungsverfahren gegen Boris Palmer am 13. Januar an das Landesschiedsgericht von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg übergeben. Die Verfahrensbeteiligten wurden darüber bereits informiert. Die Kreisschiedskommission Tübingen stellt nach dem Rücktritt eines Mitglieds fest, dass die Kommission nicht mehr ordnungsgemäß entsprechend der Satzung besetzt ist. Das Parteiordnungsverfahren gegen Boris Palmer kann daher in der bestehenden Konstellation in der Kreisschiedskommission Tübingen nicht weitergeführt werden. (zur Pressemitteilung)
Seit fast drei Jahren sind wir als Teil der Bundesregierung im Amt. Von Beginn an waren die Herausforderungen groß und sind es immer noch. [...]
Bei der Brandenburger Landtagswahl am 22. September könnte die AfD stärkste Kraft und das BSW für eine Regierungsmehrheit nötig werden. [...]
Am Sonntag wird in Thüringen und Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Gemeinsam mit den grünen Spitzenkandidat*innen werden wir bis zum Schluss [...]