Beitrags- und Finanzordnung 2020
Gemäß Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 19.02.2020 wird die Beitragsordnung ab 01.07.2020 wie folgt angepasst:
(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag soll 1% des Nettolohns betragen (eigene Einschätzung).
(2) Mitglieder, deren Einkommen die Zahlung von Einkommensteuer erfordert und ermöglicht, sollen jedoch mindestens 14,50 EUR Beitrag zahlen. In Fällen sozialer Härte kann der Beitrag auf begründeten Antrag durch Billigung der Kreiskassier*in gemindert werden.
(3) Der Beitrag für Student*innen und Schüler*innen beträgt 5,50 EUR.