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Kinder haben Recht auf Schutz 

von Elena Peony

Kinder- und Jugendrechte sowie Kinderschutz sind ein hohes Gut. Diese zu schützen und zu wahren sind alle staatlichen Ebenen verpflichtet. Im Landkreis ist das Jugendamt für diese Aufgabe vorgesehen. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist ein Teil des Jugendamtes und somit ein kommunaler Ausschuss der besonderen Art, welcher Bürger*innen mit diversen Kompetenzen (Familienrichter*in, Arzt*in, Polizist*in) beteiligt. Es geht darum, gerade im Jugendamt die Demokratie zu verwirklichen, und den Bürger*innen Mitverantwortung zu übertragen. Aus dieser Mitverantwortlichkeit erwachsen Rechte, aber auch Pflichten für den JHA. Das erfordert auch den Mut, bei Kindeswohlgefährdungen neue Wege zu gehen und Strukturen des Jugendamtes, wenn notwendig, zu verändern.

Was ist zu tun, wenn es, wie im Kreis Tübingen, zu einer Kindeswohlschädigung gekommen ist? Keinesfalls darf das Jugendamt von der nachträglichen Fürsorgepflicht entlassen werden. Deshalb werden wir darauf achten, dass den betroffenen jungen Frauen entsprechende Hilfen gewährt werden.Dazu muss der Ausschuss zum Beispiel rechtzeitig informiert werden. Das ist so nicht passiert. Es ist darauf zu achten, dass der Ausschuss so zusammengesetzt ist, dass die Expertise aus allen Bereichen vertreten ist, sinnvollerweise auch aus dem Bereich Diagnostik der Jugendpsychiatrie. Gewiss muss der JHA häufiger als bisher tagen.

Wir stellen uns auch die Frage, wie kann das Jugendamt aktuell gestärkt werden? Kontinuierliche, anlassbezogene Fortbildungen für die Mitarbeiter*innen gehören u.a. dazu. Welche Informationen benötigen Kinder und Heranwachsende, um ihre Rechte zu ihrem Schutz einfordern zu können? Inzwischen existiert eine vom Land finanzierte Beschwerdestelle (Ombudsstelle)in der Jugendhilfe sowie der z.B. der Verein Kinder haben Rechte e.V. Diese müssen bei Kindern und Jugendlichen besser als Anlaufstelle bekannt gemacht werden.

Veränderung liegt in der Luft. Ein neues Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen soll Kinder in Pflegefamilien durch die Sicherstellung von Beschwerdemöglichkeiten und einen eigenständigen Beratungsanspruch (auch ohne ihre Eltern) stärken.Die Beteiligung von jungen Menschen werden ebenfalls gestärkt.Ein Herzensanliegen ist uns ein starkes Jugendamt. Den weltweiten Kindertag am 1. Juni schlagen wir vor jährlich zu nutzen, um mit einer Fachveranstaltung an die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu erinnern. Ein interdisziplinäres, interfraktionelles und von Konsens geprägtes Vorgehen ist jetzt wichtig.



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