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Gewalt trifft nicht nur Kinder

von Bärbel Schmid

Ein Schwerpunktder nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist das Thema Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder. In Sachen Kinderschutz ist der Landkreis inzwischen sehr gut aufgestellt. Das Netzwerk "Frühen Hilfen" dient dazu, Kindeswohlgefährdungen möglichst früh zu erkennen und präventiv tätig zu werden. Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Kliniken sowie Kindertagestätten werden für das Thema sensibilisiert und agieren als Multiplikatoren, um Angebote wie Stillgruppen, Elterntreffs und Kurse zu Erziehungsfragen publik zu machen.

Der "Arbeitskreis Gewalt gegen Kinder" vernetzt alle, die berufsbedingt mit Gewalt gegen Kinder zu tun haben. Es geht darum zu erkennen welche Strukturen Gewalt fördern, wie ein funktionierendes Alarmsystem installiert und ein schneller Hilfezugang ermöglicht werden kann. Außerdem hat der Landkreis Pro familia damit beauftragt, alle Kinder und Jugendliche, die von sexueller Gewalt betroffen sind, zu beraten, zu begleiten und gegebenenfalls in Therapie zu vermitteln. Eltern, Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Jugendhäuser können sich bei Pro familia Rat holen, wenn sie vermuten, dass ein Missbrauch vorliegt.

Von sexueller Gewalt sind aber nicht nur Kinder und Jugendliche betroffen. Manche Menschen haben sexuelle Gewalt in ihrer Kindheit erlebt oder fallen ihr als Erwachsene zum Opfer. Sei es auf der Straße, in der Familie, auf der Flucht oder, etwa bei Menschen mit Handicap, in einer Einrichtung. Leider stehen für erwachsene Menschen im Landkreis weniger Angebote zur Verfügung als im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe. Zwar gibt es seit Mitte 2015 bei den Vereinen Frauen helfen Frauen und Pfunzkerle eine Beratungsstelle für erwachsene Opfer sexualisierter Gewalt, der Landkreis beteiligt sich aber nicht an deren Finanzierung. So reichen die personellen Ressourcen nicht aus, um auch hier ausreichend beratend, begleitend und präventiv tätig werden zu können, etwa durch die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen für Menschen mit Handicap, Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse oder verstärkte Aufklärungsarbeit.

Die Grüne Kreistagsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass sich der Landkreis an der Finanzierung der Beratungsstelle beteiligt, denn jeder Mensch, ob Kind oder Erwachsener, hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2.2).

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