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Beteiligung verbessern

von Annika Franz

Offener Austausch. Der Kreistag hat eine Neufassung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Was auf den ersten Blick nach trockenem Regelwerk klingt, beinhaltet jedoch auch Änderungen, die unmittelbar für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises von Bedeutung sind. Einen wichtigen Anstoß für die Überarbeitung gab die Verabschiedung eines Gesetzes durch den Landtag im Herbst 2015, das die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung auf kommunaler Ebene verbessern und mehr Transparenz schaffen sollte, womit wichtige Anliegen grüner Politik umgesetzt wurden.

In diesem Sinne hat sich auch die grüne Kreistagsfraktion dafür eingesetzt, Vorberatungen zukünftig grundsätzlich öffentlich zu führen, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. In der kontroversen Debatte im Kreistag wurden Befürchtungen geäußert, dass ein offener Meinungsaustausch erschwert oder Diskussionen aus den Vorberatungen vor einem Kreistagsbeschluss bereits als Entscheidungen wahrgenommen würden. Für unsere Fraktion überwog jedoch klar der Vorteil, dass die Transparenz politischer Entscheidungen durch öffentlichen Austausch der Standpunkte erhöht und damit das Vertrauen der Bürger in Entscheidungsprozesse gestärkt wird, was nicht zuletzt Politikverdrossenheit entgegenwirkt.

Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder öffentlichen Kreistagssitzung. Entgegen der Berichterstattung im TAGBLATT hatte sich der Kreistag ausdrücklich dafür ausgesprochen, diese nicht nur in jeder zweiten Sitzung abzuhalten. Wir möchten Sie, liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises, gerne darin bestärken, sich aktiv in die Landkreispolitik einzubringen: Haben Sie Fragen zum ÖPNV im Landkreis, zur Jugendhilfe oder zu den beruflichen Schulen? Haben Sie Anregungen zur Abfallwirtschaft oder zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen? Derartige Anliegen, die sich auf das Aufgabengebiet des Kreistags oder des Landrats beziehen, können Sie in der Fragestunde vorbringen. Um den vorgesehenen Zeitrahmen von insgesamt einer Viertelstunde einzuhalten, muss sich jeder auf kurze Beiträge zu zwei Angelegenheiten beschränken. Informationen zu Sitzungsterminen und -themen stehen auf der Internetseite www.kreis-tuebingen.de .

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